Mobilfunk und Recht
Was sind Grenzwerte und wer kontrolliert sie?
Zum Schutz vor elektromagnetischer Strahlung hat die Weltgesundheitsorganisation (WHO) und die Internationale Kommission zum Schutz vor nicht-ionisierender Strahlung (ICNIRP) Grenzewerte für den Mobilfunk festgelegt. Seit 1999 gelten diese Grenzwerte auch verbindlich für Österreich und werden regelmäßig von den zuständigen Behörden überprüft. Die Grenzwerte enthalten einen 50-fachen Sicherheitsfaktor, das heißt der Wert wurde durch 50 geteilt, um beim Schutz der Bevölkerung vor zu hoher Strahlenbelastung ganz sicher zu gehen.
Wer kontrolliert in Österreich die Grenzwerte?
Die Einhaltung der Grenzwerte für elektromagnetische Strahlung wird vom Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie (BMVIT) geprüft.
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